Grundlagen
An Einsatzstellen auf oder an Straßen können für Einsatzkräfte und andere Personen Gefahren durch fließenden Verkehr auftreten. Zum Schutz sind geeignete Sicherungs- und Absperrmaßnahmen vorzunehmen. Unfälle mit dem Feuerwehrpersonal an Einsatzstellen im Straßenverkehr gehören zu den schwersten vermeidbaren Einsatzunfällen. Die FwDV 1 (Kap. 19) gibt klare Vorgaben für Abstände und Sicherungsmittel innerorts, außerorts und auf Autobahnen.
Sicherheitsabstände (FwDV 1, Kap. 19)
Straßentyp Beginn der Absicherung Besonderheiten
Innerorts ca. 100 m vor EinsatzstelleBeide Richtungen bei Gegenverkehr Außerorts ca. 200 m vor EinsatzstelleBeide Seiten bei Gegenverkehr Autobahn (ohne Tem8p0o0l imm ite)ntgegen FahrtrichtuWngiederholung nach 200 m Autobahn (mit TempAolnimgeitp)asst an HöchstgeschLweiintpdfiogskteeint: 50 m Abstand nutzen Unübersichtliche StreGcrköeßnere Abstände wählenWarngerät vor Sichthindernis stellen
Sicherungsmittel (FwDV 1, Kap. 19)
- Warndreieck: Grundlage; zusätzlich immer Warnleuchte aufstellen
- Warnleuchten: Zur besseren Erkennbarkeit neben dem Warndreieck
- Verkehrsleitkegel (500 oder 750 mm): Spurabsperrung; 5 Kegel pro Spur
- Blitzleuchten: Mindestens 2 je Spur, zur Spursperrung ca. 200 m vor Einsatzstelle
- Starklichtfackeln: Nur bei Bedarf; Brandgefahr beachten
- Sicherungsposten: Mit Warnweste und Kelle; bei Sichtbeschränkung zwingend
- Feuerwehrfahrzeug als Absicherung: Mit Warnblinkanlage, Fahrlicht und Blaulicht auf Standstreifen
Autobahneinsatz Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen erfolgt die Absicherung entgegen der Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs. Warndreieck und Warnleuchte allein sind auf Autobahnen nicht auffällig genug – zusätzliche Verkehrszeichen oder Faltsignale sind in der Regel erforderlich. Steht ein zusätzliches Feuerwehrfahrzeug zur Verfügung, sollte dieses zur Warnung bei 800 m auf dem Standstreifen mit eingeschalteter Warnblinkanlage, Fahrlicht und blauem Blinklicht aufgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
- FwDV 1, Kap. 19 – Sichern von Einsatzstellen gegen fließenden Verkehr, Seiten 147–151
- StVO § 15 – Liegengebliebene Fahrzeuge
- UVV Feuerwehren (GUV-V C53)
Häufige Fehler
- Absicherung zu spät aufgebaut – Einsatzkräfte ungesichert
- Nur einseitige Absicherung bei Gegenverkehr
- Sicherungsabstand zu gering auf Schnellstraßen
- Keine Sicherungsposten bei Kurven oder Kuppen
Quellenangaben
Datei: FwDV 1, Stand: September 2006
Kapitel 19 (Sichern von Einsatzstellen gegen fließenden Verkehr), Seiten 147–151
Teilweise ergänzt durch allgemeine Ausbildungsinhalte und Fachwissen.