Grundlagen

Schaumrohre und Zumischsysteme ermöglichen den Einsatz von Löschschaum im Feuerwehreinsatz. Sie werden bei Bränden flüssiger Stoffe (Klasse B), bei bestimmten Kunststoffbränden (Klasse A) und bei Gefahrstoffsicherung eingesetzt. Die FwDV 1 beschreibt Handhabung, Sicherheitshinweise und Bedienung der wesentlichen Geräte.

Schaumstrahlrohr (FwDV 1, Kap. 5.3)

Schaumstrahlrohre erzeugen aus Wasser-Schaummittel-Gemisch Löschschaum durch Luftbeimischung. Der Truppmann kuppelt und hält das Schaumstrahlrohr, der Truppführer sichert eine ausreichende Schlauchreserve und unterstützt anschließend. Das Schaumstrahlrohr soll erst auf das Objekt gerichtet werden, wenn Schaum in gleichmäßiger Qualität erzeugt wird. Bei Kombinationsschaumstrahlrohren darf die Schaumart nur auf Befehl des Einheitsführers umgestellt werden.

  • Kein Brandrauch ansaugen – Luftzutrittsöffnungen freihalten
  • Luftzutrittsöffnungen nicht zuhalten
  • Richtigen Betriebsdruck sicherstellen
  • Alle Geräte nach Benutzung gründlich mit Wasser spülen

Tragbarer Zumischer (FwDV 1, Kap. 5.3)

Der Zumischer wird in Richtung des Pfeils zwischen Verteiler und Schaumstrahlrohr in die Druckschlauchleitung eingekuppelt. Die Dosiereinrichtung wird auf die erforderliche Zumischrate eingestellt (typisch 3 % oder 6 %). Der Ansaugschlauch wird angekuppelt und in den Schaummittelbehälter eingeführt.

Schaumarten und Expansionsverhältnis

Schaumart Expansion Herstellung Einsatz

Schwerschaum 1:4 – 1:20 Rohrstrahlrohr oder SchaumFlrüoshsrigkeitsbrände, Lachen Mittelschaum 1:20 – 1:200 Mittelschaumgenerator Keller, Schiffsräume, Gruben Leichtschaum über 1:200 Hochleistungsgenerator Große Hallen, Flugzeugbrand

Sicherheitshinweise (FwDV 1)

  • In unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen darf Schaum NICHT eingesetzt werden
  • Schaummittel sind wasser- und gesundheitsgefährdende Stoffe
  • Schaum nicht einatmen und nicht verschlucken
  • Augenschutz verwenden
  • Nach Einsatz: alle Geräte gründlich mit Wasser spülen
Achtung: Schaum darf NICHT in elektrischen Anlagen eingesetzt werden! Der leitfähige Wasseranteil macht Schaum für den Einsatz an spannungsführenden Teilen gefährlich.

Einsatzbefehl Schaumrohr (FwDV 3)

Der Einsatzbefehl für den Schaumrohreinsatz entspricht dem Standardbefehl, ergänzt um Löschmittel: 'Angriffstrupp – zur Brandbekämpfung – mit Schaumstrahlrohr – auf den Lagertank – über den Zufahrtsweg – VOR!' Laut FwDV 3 nimmt der Truppführer beim Schaumeinsatz mit: Beleuchtungsgerät, Verteiler, 2 Schaummittelbehälter. Der Truppmann: Schaumstrahlrohr, Schlauchhalter, B-Druckschläuche, Zumischer und D-Ansaugschlauch.

Rechtsgrundlagen

  • FwDV 1 – Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Kap. 5.3
  • FwDV 3 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (Schaumrohreinsatz im Befehl)
  • UVV Feuerwehren (GUV-V C53)

Häufige Fehler

  • Schaumstrahlrohr zu früh auf Objekt gerichtet – ungleichmäßige Schaumqualität
  • Zumischrate falsch eingestellt – zu wenig oder zu viel Schaummittel
  • Ansaugschlauch im leeren Behälter – Luft statt Schaummittel angesaugt
  • Geräte nach Einsatz nicht gespült – Schaummittelrückstände beschädigen Gummiteile
Praxistipp: Schaummittelbehälter immer vor dem Einsatz auf Füllstand prüfen. Reservebehälter bereitstellen – ein Einsatz mit leerem Behälter bricht ungewollt ab.

Quellenangaben

Datei: FwDV 1, Stand: September 2006

Abschnitt: Kapitel 5.3 (Schaumstrahlrohre und tragbare Zumischer), Seiten 39–41

Datei: FwDV 3, Stand: Februar 2008 (Einsatzausrüstung Schaumrohr, Seite 18)

Teilweise ergänzt durch allgemeine Ausbildungsinhalte und Fachwissen (Schaumarten,

Expansionsverhältnis).