Grundlagen
[Ergänzt durch allgemeine Ausbildungsinhalte:] Ölschadenlagen gehören zu den häufigsten Einsatzarten der Feuerwehr – Kraftstoffaustritt nach Verkehrsunfall, Heizölauslauf, Ölspur auf Fahrbahn oder Gewässerverunreinigung. Die Einsatzmaßnahmen zielen auf Schadensminimierung, Gewässerschutz und schnelle Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Erstmaßnahmen
- Eigensicherung: PA bei unbekannten Stoffen oder Gasgefahr anlegen
- Stoff identifizieren: Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnungstafel, Geruch
- Zündquellen beseitigen: Keine Funken, Zigaretten, offene Flammen
- Gefahrenbereich absperren
- Abfluss in Kanalisation und Gewässer verhindern: Abflüsse abdichten, Ölsperren einsetzen
- Bindemittel aufbringen: Ölbindemittel auf Fahrbahn aufbringen und aufsaugen
- Behörden informieren: Untere Wasserbehörde, Straßenmeisterei bei Fahrbahnsperren
Gewässerschutz Der Gewässerschutz hat höchste Priorität. Selbst kleine Ölmengen können große Gewässerabschnitte kontaminieren. Maßnahmen:
- Ölsperren im Gewässer auslegen (Boom-Systeme)
- Saugvlies und Ölbinder im Gewässer einsetzen
- Abflussmenge und -richtung beobachten
- Kanaleinläufe abdichten (Sandsäcke, Abdichtmatten)
- Alle Maßnahmen und Stoffmengen dokumentieren
Kraftstoffaustritt nach Unfall
- Fahrzeug wenn möglich sichern (Zündung aus, Batterie abklemmen)
- Auslaufenden Kraftstoff auffangen – Behälter, Wanne
- Fahrbahn mit Bindemittel behandeln
- Austauschbehälter bei größeren Mengen anfordern
- Entsorgungsnachweis sicherstellen
PSA und Sicherheitsmaßnahmen
- Chemikalienschutzhandschuhe (Nitril oder Neopren)
- Schutzbrille oder Gesichtsschutz
- Bei Gasgefahr: Atemschutz
- Kontaminierte PSA separat entsorgen
- Keine Hautexposition – Mineralöle sind kanzerogen
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Pflichten bei Gewässerverunreinigung
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Gefahrgutvorschriften (ADR) bei Transportunfällen
- Landeswassergesetze
Häufige Fehler
- Kanaleinlauf nicht abgedichtet – Öl gelangt in Kanalisation
- Bindemittel zu früh aufgebracht ohne Abdichtung
- Keine Dokumentation der Schadstoffmenge
- Wasserbehörde nicht informiert
Quellenangaben
Dazu befinden sich keine eindeutigen Informationen in den bereitgestellten FwDV-Unterlagen.
Ergänzt durch allgemeine Ausbildungsinhalte und Fachwissen (Gewässerschutz, Ölschadenstaktik).