Grundlagen
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3, Stand: Februar 2008) ist eine der grundlegendsten Vorschriften der deutschen Feuerwehr. Sie regelt, wie die taktischen Einheiten – Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug – im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz arbeiten. Ihre Gliederung gilt darüber hinaus für alle anderen Einsatzarten. Der Löscheinsatz im Sinne der FwDV 3 umfasst jede Tätigkeit, bei der Strahlrohre vorgenommen werden: Löschangriff, Schutz gefährdeter Personen, Abriegeln sowie Niederschlagen und Verwirbeln gefährlicher Dämpfe und Gase. Der Hilfeleistungseinsatz umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit durch Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle – einschließlich Retten. Retten im Sinne der FwDV 3 ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch lebensrettende Sofortmaßnahmen oder durch Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage.
Taktische Einheiten (FwDV 3, Kap. 2)
Einheit Stärke Gliederung Besonderheit
Selbst. Trupp 1/2/3 Truppführer, Maschinist, Truppmann Kleinste selbstständige taktische Einheit Staffel 1/5/6 Staffelführer, Maschinist, Angriffstrupp, WasserKtruepinp Melder, kein Schlauchtrupp Gruppe 1/8/9 Gruppenführer, Maschinist, Melder, A-Trupp, WT-Tarkutipspc,h Se -GTrruupnpdeinheit der Feuerwehr Zug ca. 22 Zugführer, Zugtrupp + Gruppen/Staffeln/TruppsFür größere Lagen; Zugtrupp als Führungseinheit Die Gruppe ist die taktische Grundeinheit der Feuerwehr. Innenangriffe mit Atemschutz können nur durchgeführt werden, wenn eine Gruppe oder Staffel an der Einsatzstelle ist – nicht mit einem Selbstständigen Trupp.
Aufgaben der Mannschaft (FwDV 3, Kap. 5.2.1)
Gruppenführer Der Gruppenführer führt seine taktische Einheit und ist an keinen bestimmten Platz gebunden. Er ist für die Sicherheit der Mannschaft verantwortlich und bestimmt die Fahrzeugaufstellung. Maschinist Fährt das Fahrzeug, bedient die Feuerlöschkreiselpumpe und eingebaute Aggregate. Sichert die Einsatzstelle sofort mit Warnblinkanlage, Fahrlicht und blauem Blinklicht. Unterstützt bei Geräteentnahme und Wasserversorgungsaufbau. Melder Übernimmt befohlene Aufgaben: Lagefeststellung, In-Stellung-Bringen der Steckleiter, Betreuung von Personen, Informationsübertragung. Angriffstrupp Rettet – insbesondere aus Bereichen, die nur mit Atemschutz betreten werden können. Nimmt in der Regel das erste Strahlrohr vor. Setzt den Verteiler. Wassertrupp Rettet. Bringt auf Befehl Leitern in Stellung. Stellt Wasserversorgung vom Fahrzeug zum Verteiler her. Wird beim Atemschutzeinsatz des Angriffstrupps zum Sicherheitstrupp. Schlauchtrupp Rettet. Stellt Wasserversorgung zwischen Strahlrohr und Verteiler her. Bringt Leitern in Stellung. Bedient den Verteiler und bringt zusätzliche Geräte (Sprungpolster, Beleuchtung, Lüfter) zum Einsatz.
Einsatzgrundsätze (FwDV 3, Kap. 5.3)
- Angriffs- und Wassertrupp sollen mit Atemschutzgeräteträgern besetzt sein
- Trupp geht im Gefahrenbereich grundsätzlich gemeinsam vor
- Truppführer ist für Auftragserledigung und Sicherheit seines Trupps verantwortlich
- Einsatzbefehle werden von der beauftragten Einsatzkraft oder dem Truppführer wiederholt
- Angriffstrupp rüstet sich während der Alarmfahrt auf Befehl mit Atemschutzgeräten aus
- Wasserversorgung: erst Fahrzeug zum Verteiler, dann Fahrzeug zur Wasserentnahmestelle
Einsatz mit und ohne Bereitstellung (FwDV 3, Kap. 5.4)
Einsatz mit Bereitstellung: Einheitsführer kann Wasserentnahmestelle und Verteilerposition bestimmen, aber noch nicht den genauen Einsatzauftrag. Befehl enthält: Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers.
Kommando: 'Zum Einsatz fertig!'
Einsatz ohne Bereitstellung: Ausreichende Informationen liegen vor. Befehl enthält nach kurzer Lageschilderung: Wasserentnahmestelle, Verteilerposition, Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel, Weg. Kommando: 'Vor!' Der beauftragte Truppführer wiederholt seinen Befehl ab 'Einheit'.
Hilfeleistungseinsatz (FwDV 3, Kap. 7)
Im Hilfeleistungseinsatz gelten dieselben Grundprinzipien. Sofortrettung hat Vorrang vor Geräteaufbau, wenn unmittelbare Lebensgefahr besteht. Einsatzstelle sofort absichern. Fahrzeugaufstellung in Schutzstellung.
Rechtsgrundlagen
- FwDV 3 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Stand: Februar 2008
- Kapitel 2 (Taktische Einheiten), Kapitel 5 (Einsatzablauf), Kapitel 6 (Zug), Kapitel 7 (HLF)
- UVV Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49)
Häufige Fehler
- Innenangriff mit Selbstständigem Trupp – laut FwDV 3 unzulässig
- Befehl nicht wiederholt – Missverständnis unentdeckt
- Wassertrupp wird nicht als Sicherheitstrupp eingesetzt
- Einsatz ohne Bereitstellung bei unklarer Lage – zu früh und ohne ausreichende Info
Quellenangaben
Datei: FwDV 3 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Stand: Februar 2008
Kapitel 2, 5.1–5.7, 6, 7 vollständig
Teilweise ergänzt durch allgemeine Ausbildungsinhalte.